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Vertreten durch:
Geschäftsführender Vorstand
Präsident (1. Vorsitzender) Bernd Bongers;Vizepräsident (2. Vorsitzender) Oliver
Wolter ;Rendant Helmut Conrads; Schriftführer Thorsten van Holt; Oberst
Olaf Frenzel
Kontakt:
Registereintrag:
Eintragung im Vereinsregister des Amtsgerichts Duisburg
Registernummer: VR30218
Datenschutzordnung im
Schützenverein Lackhausen 1867.e.V.
Präambel
Der Schützenverein Lackhausen 1867 e.V. verarbeitet in vielfacher Weise
automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der
Organisation des Schützenfestes und von Schießwettbewerben, sowie der
Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der
EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen,
Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit
personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der
Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.
§ 1 Allgemeines
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Witwen von
Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Kinderkönigschießen sowohl
automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem,
z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene
Daten auf der vereinseigenen Homepage, in der Vereinszeitung sowie in der
Chronik des Schützenvereins veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder
Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die
EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese
Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten
verarbeiten, zu beachten.
§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen.
Für jede Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der
Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt.
2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein
insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Vorname, Nachname, Anschrift
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des
Vereinsbeitritts, Abteilungszugehörigkeit, Bankverbindung, Telefonnummern und
E-Mail-Adressen, Dienstgrad und Funktion im Verein, sowie Daten von
Beförderungen, Ehrungen und Schießergebnisse.
§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden
personenbezogene Daten in Aushängen, in der Vereinszeitung und in
Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.
2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen
stammen: Teilnehmer an Vereinsveranstaltungen, Schießergebnisse, Preisträger,
Königspaar, Thronmitglieder, Jubilare, Ehrungen, Beförderungen, sowie deren
Alter oder Geburtsjahrgang.
3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher
Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer
Einwilligung der abgebildeten Personen.
4. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des
Vorstands, der Abteilungsführer und Funktionsträger mit Vorname, Nachname,
Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht. Ebenso die Namen
aller ehemaligen Könige und Königinnen.
§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein
Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der
Vorstand nach § 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe dem Schriftführer zugeordnet,
soweit die Satzung oder diese Ordnung nicht etwas Abweichendes regelt.
Der Schriftführer stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten
nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14
DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von
betroffenen Personen zuständig.
§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen
1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeitern im
Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern, Abteilungsführern, Revierunteroffizieren,
Schießoffizieren) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige
Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen
Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.
2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur
herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die
Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und
anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen,
gilt nicht als eine solche Herausgabe.
3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung
satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer
Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt
der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und
Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das
Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass
diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung
vernichtet werden.
§ 6 Kommunikation per E-Mail
1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen
E-Mail-Account ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation
ausschließlich zu nutzen ist.
2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem
ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private
E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu
versenden.
§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit
personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Abteilungsführer
und Revierunteroffiziere, Schießoffiziere, sowie Schriftführer und Kassierer der
Abteilungen ), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu
verpflichten.
§ 8 Datenschutzbeauftragter
Da im Schützenverein Lackhausen derzeit weniger als 10 Personen ständig mit der
automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat der
Verein keinen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
§ 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten
1. Der Verein unterhält zentrale Auftritte für den Gesamtverein. Die Einrichtung
und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem geschäftsführenden
Vorstand. Änderungen dürfen ausschließlich nach Genehmigung des
geschäftsführenden Vorstands durch den Administrator vorgenommen werden.
2. Der stellvertretende Präsident und der Schriftführer sind für die Einhaltung
der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten
verantwortlich.
3. Abteilungen und Gruppen bedürfen für die Einrichtung eigener
Internetauftritte (z.B. Homepage, Facebook, Twitter) der ausdrücklichen
Genehmigung des geschäftsführenden Vorstands. Für den Betrieb eines
Internetauftritts haben die Abteilungen oder Gruppen Verantwortliche zu
benennen, denen gegenüber der geschäftsführende Vorstand weisungsbefugt ist. Bei
Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen des
geschäftsführenden Vorstands, kann dieser nach § 26 BGB die Genehmigung für den
Betrieb eines Internetauftritts widerrufen. Die Entscheidung des Vorstands nach
§ 26 BGB ist unanfechtbar.
§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung
1. Alle Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse
Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder –weitergabe
ist untersagt.
2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere
gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der
Satzung vorgesehen sind, geahndet werden.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung wurde durch den geschäftsführenden Vorstand des Vereins
am 28.05.2018 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des
Vereins in Kraft.
Wesel, den 28.05.2018 |